20.4.1.Nr.2
§ 6 Abs. 2 Z 1 GlBG
1. Die Versendung eines E-Mails samt Videodatei mit objektiv herabwürdigendem und geschlechtsdiskriminierendem pornografischen Inhalt, einem von auf die Position der Arbeitnehmerin Bezug nehmenden Begleittext („Wir haben eine neue Servicetechnikerin“), welches von ihr herabwürdigend und diskriminierend empfunden wurde, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit ihrer formalen Anstellung steht und in der Folge auch zu einem - näher festzustellenden - „seltsamen Verhalten“ von Teilen der Belegschaft gegenüber ihr führt, stellt eine sexuelle Belästigung dar.

