20.3.2.Nr.11
§ 3 Z 6 GlBG
§ 5 Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 6 GlBG
§ 15p MSchG
§ 101 Satz 3 ArbVG
1. Auch eine Versetzung - sei es auch eine betriebsverfassungsrechtlich unwirksame - kann eine Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen darstellen.

