20.3.2.Nr.10
§ 3 Z 7 GlBG
§ 5 Abs. 1 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 12 GlBG
1. Liegt der maßgebliche Grund für eine Kündigung in der konkreten Annahme des Arbeitgebers, dass eine Arbeitnehmerin bald schwanger werde, handelt es sich um eine unmittelbar geschlechtsdiskriminierende Kündigung.

