20.3.1.Nr.3
§ 12 Abs. 7 Satz 2 GlBG
1. Wann ein befristetes Arbeitsverhältnis auf die Umwandlung in ein unbefristetes „angelegt“ ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.
20.3.1.Nr.3
§ 12 Abs. 7 Satz 2 GlBG
1. Wann ein befristetes Arbeitsverhältnis auf die Umwandlung in ein unbefristetes „angelegt“ ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.
