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Diskriminierung bei Einstellung - OGH 21.10.1998, 9 ObA 264/98h

1. LfgJuni 2000

20.3.2.Nr.1

§ 2 Abs. 1 Z 1 GleichbG
§ 2a Abs. 1 und 9 GleichbG

1. § 2a Abs. 1 GleichbG ist im Hinblick auf das Gebot, das nationale Recht möglichst richtlinienkonform auszulegen, als Anordnung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitgebers zu verstehen.

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