20.3.1.Nr.1
§ 3 Z 7 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 12 GlBG
§ 15 Abs. 1a und 2 GlBG
Art. 18 GleichbehandlungsRL 2006/54/EG
1. Wurde einer Kinderbetreuerin zu Beginn erklärt, dass die (10-monatige) Befristung eine reine Formsache sei und der befristete Vertrag, wenn alles passen würde, in einen unbefristeten umgewandelt werde, berechtigt die Nichtübernahme wegen Schwangerschaft zur Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses.

