vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Körperliche Unterschiede - OGH 21.10.1998, 9 ObA 264/98h

1. LfgJuni 2000

20.1.1.Nr.1

§ 2 Abs. 1 Z 1 GleichbG
§ 2a Abs. 1 und 9 GleichbG

1. Das männliche Geschlecht kann für die Ausübung einer „schweren“ Arbeit nicht als unbedingte Voraussetzung angesehen werden. Vielmehr hängt die Eignung für diesen Aspekt eines zu besetzenden Arbeitsplatzes von entsprechenden physischen Voraussetzungen ab, die durchaus auch bei Frauen vorliegen können und auch bei Männern nicht in jedem Fall gegeben sein müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!