19.11.2.Nr.3
§ 28 Abs. 1 AuslBG
§ 5 Abs. 1 VStG
1. Übertretungen nach § 28 Abs. 1 AuslBG sind Ungehorsamsdelikte im Sinn des § 5 Abs. 1 VStG, weil zum Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört.

