20.1.1.Nr.2
§ 3 Z 1 GlBG
§ 12 Abs. 1 GlBG
1. Die „Begründung eines Arbeitsverhältnisses“ erfasst als zeitlich gedehnter Prozess nicht nur die abschließende Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern auch das Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

