19.7.3.Nr.1
§ 14a Abs. 4 AuslBG
§ 14f Abs. 1 AuslBG
§ 29 Abs. 2 AuslBG
1. Der Wegfall des Aufenthaltstitels bewirkt bei Weiterbestehen der Arbeitserlaubnis keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages und berechtigt als solcher auch bei rechtskräftiger Ausweisung nicht zur Entlassung.

