17.4.2.Nr.9
§ 8c Abs. 2 VKG
§ 433 Abs. 1 ZPO
1. Die die Protokollierung einer beim großen Anspruch auf Elternteilzeit erforderlichen prätorischen Vergleichstagsatzung betreffenden Beschlüsse sind gesondert anfechtbar, weil eine weitere anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen könne.

