17.4.2.Nr.2
§ 15h MSchG
§ 15i MSchG
§ 6 Abs. 1 zweiter Satz AngG
§ 1153 zweiter Satz ABGB
§ 101 ArbVG
1. Die Auslegung, die nach Rückkehr aus der Karenz übertragenen Aufgaben einer Sachbearbeiterin seien gegenüber den vorher ausgeübten Tätigkeiten als Leiterin der Zentralen Geschäftsstelle (Museumsmanagerin) untergeordnet und dienstvertragswidrig, ist keinesfalls unvertretbar.

