vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsklage wegen unzumutbarer Elternteilzeit - Ohne vorheriges Änderungsverfahren? - OGH 22.08.2012, 9 ObA 91/12s

38. LfgFebruar 2013

17.4.2.Nr.1

§ 10 Abs. 4 MSchG
§ 15h MSchG
§ 15j MSchG
§ 15k Abs. 2 und 5 MSchG
§ 15n MSchG
§ 7 Abs.3 VKG
§ 8b Abs. 6 VKG
§ 8c Abs. 5 VKG

1. Sind die Voraussetzungen für eine Elternteilzeit iSd § 15h MSchG erfüllt, durfte sie aufgrund verspäteter Reaktion des Arbeitgebers iSd § 15k Abs. 2 MSchG angetreten werden und greift auch der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz, ist dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht schon dann unzumutbar, wenn er über keine Beschäftigungsmöglichkeit für diese Teilzeit verfügt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!