vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsgröße „großer Anspruch“ Kriterien für Grenzzahl 20 Dienstnehmer Zählen fallweise Beschäftigte? - OGH 2.9.2021, 9 ObA 76/21y

65. LfgFebruar 2022

17.4.1.Nr.9

§ 33 Abs. 3 ASVG
§ 15 Abs. 3 S 2 MSchG
§ 15h Abs. 1 S 1, Z 2, Abs. 3 MSchG

1. Zusammenfassend ist für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung (des „großen Anspruchs“) im Hinblick auf § 15h Abs. 3 MSchG für den Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung zu prüfen, ob mehr als 20 Dienstnehmer regelmäßig im Betrieb beschäftigt werden. Da es dafür nicht auf die jeweiligen Personen, sondern auf die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer ankommt, können auch fallweise Beschäftigte zu diesen zu zählen sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!