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Betriebsgröße „großer Anspruch“ - Kriterien für Grenzzahl 20 Dienstnehmer - OGH 17.5.2018, 9 ObA 39/18b

55. LfgOktober 2018

17.4.1.Nr.8

§ 15h Abs. 1 Satz 1 Z. 2 iVm Abs. 3 Satz 1 MSchG
§ 8 Abs. 3 VKG

1. Für die Ermittlung der Dienstnehmeranzahl ist „maßgeblich, wie viele Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen regelmäßig im Betrieb beschäftigt werden“.

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