17.4.1.Nr.2
§ 15h Abs. 1 MSchG
§ 15i MSchG
§ 15j Abs. 2 MSchG
§ 15n Abs. 1 MSchG
§ 19d AZG
§ 1157 ABGB
1. Ein schriftliches Verlangen auf Elternteilzeit ist nicht erforderlich, wenn sich der Arbeitgeber auch auf ein mündliches Verlangen einlässt und Elternteilzeit vereinbart wird.

