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Schutz auch ohne formellen Antrag? - OGH 26.5.2011, 9 ObA 80/10w

34. LfgOktober 2011

17.4.1.Nr.2

§ 15h Abs. 1 MSchG
§ 15i MSchG
§ 15j Abs. 2 MSchG
§ 15n Abs. 1 MSchG
§ 19d AZG
§ 1157 ABGB

1. Ein schriftliches Verlangen auf Elternteilzeit ist nicht erforderlich, wenn sich der Arbeitgeber auch auf ein mündliches Verlangen einlässt und Elternteilzeit vereinbart wird.

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