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Vorübergehende über der Geringfügigkeitsgrenze Wann bleibt die Karenz noch aufrecht? - Berechnung der Maximalfristen - OGH 2.3.2007, 9 ObA 35/06x

21. LfgJuni 2007

17.3.7.Nr.1

§ 15e Abs. 2 MSchG
§ 23a Abs. 3 AngG

1. Welche Wirkungen eine fristüberschreitende Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während einer Karenz hat, kann dahingestellt bleiben, wenn im Anlassfall keine fristüberschreitende Beschäftigung vorliegt.

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