17.3.7.Nr.2
§ 15e Abs. 1 MSchG
§ 15h MSchG
§ 7 Abs. 1 VKG
1. Die geringfügige Beschäftigung während der Elternkarenz ist ein gegenüber dem karenzierten Arbeitsverhältnis eigenständiges Dienstverhältnis.
17.3.7.Nr.2
§ 15e Abs. 1 MSchG
§ 15h MSchG
§ 7 Abs. 1 VKG
1. Die geringfügige Beschäftigung während der Elternkarenz ist ein gegenüber dem karenzierten Arbeitsverhältnis eigenständiges Dienstverhältnis.
