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Geringfügige Beschäftigung: Rechtscharakter, Auswirkungen - OGH 21.5.2007, 8 ObS 11/07m

22. LfgOktober 2007

17.3.7.Nr.2

§ 15e Abs. 1 MSchG
§ 15h MSchG
§ 7 Abs. 1 VKG

1. Die geringfügige Beschäftigung während der Elternkarenz ist ein gegenüber dem karenzierten Arbeitsverhältnis eigenständiges Dienstverhältnis.

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