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Verlängerte „Karenz“-Vereinbarung Kündigungsschutz? - OGH 23.2.2009, 8 ObA 2/09s

27. LfgJuni 2009

17.3.2.Nr.1

§ 10 MSchG
§ 15 Abs. 4 MSchG
§ 15n MSchG
§ 7 ABGB
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB

1. Bei bloßer Vereinbarung einer Karenz bis zum 2,5. Lebensjahr des Kindes erstreckt sich der besondere Kündigungsschutz nicht über jenen Zeitraum hinaus, der bei gesetzlicher Karenz besteht.

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