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Pflegeelternkarenz? Auch wenn die Karenz bereits in der Vergangenheit liegt? - OGH 19.3.2025, 9 ObA 7/25g

76. LfgOktober 2025

17.3.1.Nr.3

§ 15c Abs. 1 Z 2 MSchG

1. Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung jedes Anspruchs. Dies gilt auch für Leistungsklagen.

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