17.3.3.Nr.1
§ 3 Abs. 1 VKG
§ 7 VKG
1. Nach § 3 Abs. 1 VKG kann die Karenz zweimal geteilt und vom Vater abwechselnd mit der Mutter in Anspruch genommen werden.
17.3.3.Nr.1
§ 3 Abs. 1 VKG
§ 7 VKG
1. Nach § 3 Abs. 1 VKG kann die Karenz zweimal geteilt und vom Vater abwechselnd mit der Mutter in Anspruch genommen werden.
