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VB-Ergänzungsbetrag auf „Höhe der vollen Bezüge“ - brutto oder netto? - OGH 18.8.2016, 9 ObA 96/16g

51. LfgJuni 2017

17.1.5.Nr.4

§ 52 I-VBG
§ 24 Abs. 8 VBG
§ 49 Abs. 3 Z 9 ASVG
§ 57 Abs. 1 ASVG
§ 162 Abs. 3 Satz 1 ASVG
§ 3 Abs. 1 Z 4 lit.a EStG

1. Sehen dienstrechtliche Bestimmungen für den Fall, dass für die Zeit des Beschäftigungsverbots die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers die „Höhe der vollen Bezüge“ nicht erreichen, eine Ergänzung auf die vollen Bezüge vor, stellen sie insofern auf das Nettoeinkommen ab.

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