17.1.5.Nr.4
§ 52 I-VBG
§ 24 Abs. 8 VBG
§ 49 Abs. 3 Z 9 ASVG
§ 57 Abs. 1 ASVG
§ 162 Abs. 3 Satz 1 ASVG
§ 3 Abs. 1 Z 4 lit.a EStG
1. Sehen dienstrechtliche Bestimmungen für den Fall, dass für die Zeit des Beschäftigungsverbots die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers die „Höhe der vollen Bezüge“ nicht erreichen, eine Ergänzung auf die vollen Bezüge vor, stellen sie insofern auf das Nettoeinkommen ab.

