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Für weiteres Kind nach längerer krankenversicherungsfreier Karenz „Altfälle“ bis 31.12.2015? - OGH 21.4.2016, 9 ObA 23/16x

49. LfgOktober 2016

17.1.5.Nr.3

§ 8 Abs. 4 AngG idF bis 31.12.2015
§ 14 Abs. 2 und 3 MSchG

1. Bei einer neuerlichen Schwangerschaft wird mit dem Beginn des Beschäftigungsverbots die Karenz verdrängt.

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