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Verbrauchszurechnung - OGH 23.6.2004, 9 ObA 19/04s

13. LfgOktober 2004

16.5.1.Nr.3

§ 4 Abs. 5 UrlG

1. Nicht verbrauchte Urlaube (Urlaubsreste) sind zunächst solange - ohne weitere Voraussetzungen - auf Folgeurlaubsjahre zu übertragen, als sie nicht verjährt sind.

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