16.5.1.Nr.4
§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 1 Abs. 2 IESG
1. Betriebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaubsverbrauch begründen keine Fortlauf- oder Ablaufhemmung hinsichtlich der in § 4 Abs. 5 UrlG vorgesehenen Verjährung.
16.5.1.Nr.4
§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 1 Abs. 2 IESG
1. Betriebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaubsverbrauch begründen keine Fortlauf- oder Ablaufhemmung hinsichtlich der in § 4 Abs. 5 UrlG vorgesehenen Verjährung.
