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Fristenhemmung bei betrieblichen Verbrauchsschwierigkeiten? - OGH 17.2.2005, 8 ObS 5/05a

15. LfgJuni 2005

16.5.1.Nr.4

§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 1 Abs. 2 IESG

1. Betriebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaubsverbrauch begründen keine Fortlauf- oder Ablaufhemmung hinsichtlich der in § 4 Abs. 5 UrlG vorgesehenen Verjährung.

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