16.4.5.Nr.1
§ 6 Abs. 6 UrlG
§ 10 Abs. 1 UrlG nF
1. Die Übung, vor Entstehen des Anspruchs gewährte Urlaube auf den nächsten (gesetzlichen) Urlaubsanspruch anzurechnen, besagt nicht mehr, als dass der gewährte Urlaub als Teil des nächsten gebührenden Urlaubs anzusehen ist.

