16.4.4.Nr.9
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
Arbeiter-KollV Flughäfen (Pkt. 2 KV-Abschluss 2013)
1. Die Urlaubsersatzleistung ist eine Art bereicherungsrechtlicher Ausgleich für die insoweit überproportionalen Arbeitsleistungen, als der Arbeitgeber bei „regulärer“ Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nur um die Anzahl der Urlaubstage verminderte Leistungen erhalten hätte.

