16.4.4.Nr.8
Art. 14 lit. a KollV Arbeiter Gastronomie
§ 1162c ABGB
§ 10 Abs. 1 UrlG
1. Bei Mitverschulden des Arbeitnehmers an seiner ungerechtfertigten Entlassung unterliegen auch die - bei gerechtfertigter Entlassung entfallende - Jahresremuneration gemäß Arbeiter-Kollektivvertrag in der Gastronomie und die Sonderzahlung zur Urlaubsersatzleistung der Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB.

