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Ausfallsprinzip, anteilige Jahresprämien - OGH 2.2.2005, 9 ObA 2/05t

15. LfgJuni 2005

16.4.4.Nr.2

§ 6 Abs. 1 und 3 UlrG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG

1. Für die Urlaubsersatzleistung gilt das Ausfallsprinzip, da sie an die Stelle des ausständigen Urlaubsentgelts tritt.

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