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Fallweise Beschäftigungen - OGH 28.10.2013, 8 ObA 50/13f

41. LfgFebruar 2014

16.4.2.Nr.8

§ 4 UrlG
§ 7 UrlG
§ 10 UrlG
§ 471b ASVG
§ 879 ABGB

1. Der Begriff der „fallweise beschäftigten“ Personen stammt aus dem Sozialversicherungsrecht.

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