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Bemessungsgrundlage bei Gehaltserhöhungen nach Ende? - OGH 30.8.2013, 8 ObS 5/13p

41. LfgFebruar 2014

16.4.2.Nr.7

§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 29 AngG

1. Der Bemessung der Urlaubsersatzleistung ist nach stRsp - nach dem Ausfallsprinzip - jenes Entgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezogen hat.

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