16.4.2.Nr.9
§ 29 AngG
§ 34 AngG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Geht es nicht nur um eine Kündigungsentschädigung im Sinne des § 29 AngG, sondern auch um einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG für einen in der Vergangenheit, während des aufrechten Dienstverhältnisses, erworbenen Urlaubsanspruch, zählt diese Forderung nicht zu den in § 34 AngG genannten Schadenersatzansprüchen.

