16.4.2.Nr.4
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Auch durch eine - allein in der Ingerenz des Arbeitgebers liegende - Dienstfreistellung kann der Arbeitgeber den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.
16.4.2.Nr.4
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Auch durch eine - allein in der Ingerenz des Arbeitgebers liegende - Dienstfreistellung kann der Arbeitgeber den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.
