16.4.2.Nr.3
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Eine Vereinbarung, während einer Dienstfreistellung den zustehenden Urlaub zu verbrauchen, ist noch keine konkrete Urlaubsvereinbarung, aber immerhin eine den Urlaub betreffende Vereinbarung.
16.4.2.Nr.3
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Eine Vereinbarung, während einer Dienstfreistellung den zustehenden Urlaub zu verbrauchen, ist noch keine konkrete Urlaubsvereinbarung, aber immerhin eine den Urlaub betreffende Vereinbarung.
