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Bemessungsgrundlage? Beendigungsart? - OGH 29.6.2009, 9 ObA 62/08w

28. LfgOktober 2009

16.4.1.Nr.3

§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG

1. Durch eine längere Dienstfreistellungsphase im Zuge der Dauer eines Entlassungsanfechtungsverfahrens gilt der Urlaub grundsätzlich nicht verbraucht.

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