16.4.1.Nr.2
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG
1. Auch seit dem ARÄG 2000 trifft den Dienstnehmer die Obliegenheit, nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in zumutbarem Ausmaß zu verbrauchen.
16.4.1.Nr.2
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG
1. Auch seit dem ARÄG 2000 trifft den Dienstnehmer die Obliegenheit, nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in zumutbarem Ausmaß zu verbrauchen.
