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Zumutbarkeitsprüfung, geänderte Rechtslage - OGH 18.9.2003, 8 ObA 29/03b

11. LfgFebruar 2004

16.4.1.Nr.1

§ 9 Abs. 1 Z 4 UrlG idF vor ARÄG 2000
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG idF seit ARÄG 2000

1. Auf Urlaubstage, die aus Zeiten vor dem Urlaubsjahr 2001 stammen, sind auch für die Entschädigung bzw. Ersatzleistung noch die Regelungen des UrlG idF vor der Nov BGBl I Nr 44/2000 anzuwenden.

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