16.3.3.Nr.2
§ 6 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Bei der Berechnung von Urlaubs- oder Feiertagsentgelt ist vom höheren vereinbarten Entgelt und nicht bloß vom kollektivvertraglichen Mindestlohn auszugehen.
16.3.3.Nr.2
§ 6 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Bei der Berechnung von Urlaubs- oder Feiertagsentgelt ist vom höheren vereinbarten Entgelt und nicht bloß vom kollektivvertraglichen Mindestlohn auszugehen.
