16.3.1.Nr.1
§ 6 UrlG
1. Eine prognostische Prüfung erfordern jene Zeiten, die nach dem Ausfallsprinzip entgeltpflichtig sind.
16.3.1.Nr.1
§ 6 UrlG
1. Eine prognostische Prüfung erfordern jene Zeiten, die nach dem Ausfallsprinzip entgeltpflichtig sind.
