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Einbeziehung von Provisionen - OGH 17.10.2002, 8 ObA 67/02i

8. LfgFebruar 2003

16.3.1.Nr.2

§ 6 Abs. 3 und 5 UrlG
§ 2 Abs. 4 General-KollV Urlaubsentgelt

1. Das Urlaubsentgelt von Provisionsangestellten ist grundsätzlich unter Einbeziehung der Provisionen mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate vor Urlaubsantritt zu berechnen, wie es § 2 Abs. 4 des Generalkollektivvertrages zum Urlaubsentgelt auf Grund der Ermächtigung des § 6 Abs. 5 UrlG vorsieht.

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