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Rückforderbarkeit? - OGH 23.6.2004, 9 ObA 19/04s

13. LfgOktober 2004

16.2.9.Nr.1

§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 7 UrlG

1. Gezahlte verbotene Urlaubsablösen können nicht zurückgefordert werden, solange der Arbeitnehmer nicht auf dem Verbrauch des Urlaubs besteht oder - nach Beendigung - keine Ansprüche nach § 10 UrlG stellt.

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