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Betreuungsfreistellung unterbricht nicht Urlaub - OGH 15.12.2009, 9 ObA 28/09x

30. LfgJuni 2010

16.2.8.Nr.2

§ 5 Abs. 1 UrlG
§ 16 Abs. 1 Z 2 UrlG

1. Die Betreuung eines gesunden Kindes - sei es auch in höherem Ausmaß als sonst üblich, weil die vorwiegend betreuende Person ausgefallen ist - kann der Pflege einer kranken Person nicht gleichgehalten werden und daher (auch bei mehr als drei Tagen) den Urlaub nicht unterbrechen.

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