16.2.8.Nr.1
§ 4 Abs. 2 UrlG
§ 5 Abs. 1 UrlG
§ 16 Abs. 1 Z 1 UrlG
1. Gerade die Pflegefreistellung zeigt, wie problematisch eine abschließende Betrachtung von Pflegefreistellungsansprüchen und angetretenem Urlaub unter dem Blickwinkel des Rücktritts von der Vereinbarung wäre, müssten doch nur wenige Tage immer auch die Vereinbarung eines länger dauernden Urlaubs zunichte machen und wäre diesem Problem auch mit bloßem Teilrücktritt wegen völliger Unbestimmtheit für beide Teile nicht beizukommen.

