16.2.8.Nr.3
§ 22 Abs. 1 AngG
§ 1160 Abs. 1 ABGB
§ 4 Abs. 1 und 2 UrlG
1. Der Anspruch auf Postensuchtage entsteht nicht bereits ex lege durch die Kündigung, sondern erst durch das darauf gerichtete Verlangen des Arbeitnehmers.
16.2.8.Nr.3
§ 22 Abs. 1 AngG
§ 1160 Abs. 1 ABGB
§ 4 Abs. 1 und 2 UrlG
1. Der Anspruch auf Postensuchtage entsteht nicht bereits ex lege durch die Kündigung, sondern erst durch das darauf gerichtete Verlangen des Arbeitnehmers.
