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OGH 27.1.2000, 8 ObS 178/99f

2. LfgFebruar 2001

16.2.7.Nr.1

§ 4 Abs. 2 und 5 UrlG

1. Urlaub im Krankenstand hätte keinen Erholungswert. Ein Kranker kann daher wegen seiner Krankheit keinen Urlaub antreten und Krankheit unterbricht den Urlaub.

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