16.2.6.Nr.13
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 863 ABGB
1. Das Erfordernis einer Urlaubsvereinbarung schließt ein einseitiges Gestaltungsrecht des Arbeitgebers zum Urlaubsverbrauch aus, außer im Fall der Verletzung der Treuepflicht und des Rechtsmissbrauchs.

