16.2.6.Nr.10
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG
1. Allein der Umstand einer Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Entgelts führt noch nicht zum Verlust des offenen Urlaubsanspruchs.
16.2.6.Nr.10
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG
1. Allein der Umstand einer Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Entgelts führt noch nicht zum Verlust des offenen Urlaubsanspruchs.
