16.2.6.Nr.11
§ 2 Abs. 2 letzter Satz UrlG
§ 4 Abs. 1 und 5 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Auch durch eine - allein in der Ingerenz des Arbeitgebers liegende - Dienstfreistellung kann der Arbeitgeber den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.

