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Verfall ohne Dienstfreistellung? - OGH 23.5.2001, 9 ObA 74/01z

7. LfgNovember 2002

16.2.6.Nr.1

§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 9 Abs. 1 Z 4 UrlG

1. Dem Einwand, ein Arbeitnehmer habe - unabhängig davon, ob der Verbrauch des Resturlaubs in der Kündigungsfrist möglich oder zumutbar gewesen sei - durch sein jahrelanges rechtsmissbräuchliches bzw. treuwidriges Horten seiner Urlaubsansprüche den noch offenen Resturlaub verwirkt, fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage.

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