16.2.5.Nr.1
§ 4 Abs. 1 UrlG
1. Die einseitige „Verordnung“ eines Betriebsurlaubs vermag - auch in einem kleinen Betrieb - die für den Urlaubsverbrauch gebotene Urlaubsvereinbarung nicht zu ersetzen
16.2.5.Nr.1
§ 4 Abs. 1 UrlG
1. Die einseitige „Verordnung“ eines Betriebsurlaubs vermag - auch in einem kleinen Betrieb - die für den Urlaubsverbrauch gebotene Urlaubsvereinbarung nicht zu ersetzen
